OLG Hamm - Beschluss vom 28.09.2000 (2 (s) Sbd. 6 - 164/0)
Der Antragsteller begehrt mit näherer Begründung, auf die Bezug genommen wird, für seine Tätigkeit als gerichtlich bestellter Vertreter des früheren Nebenklägers K. eine Pauschvergütung, die er mit 8.000,- DM beziffert [...]