OLG Köln - Beschluß vom 09.01.1998 (3 W 66/97)
Die sofortige Beschwerde ist gemäß §§ 269 Abs. 3 Satz 4, 577 ZPO zulässig. Enthält ein Urteil nach teilweiser Klagerücknahme eine 'gemischte Kostenentscheidung', so ist diese hinsichtlich der Kosten, die auf der [...]