LAG Düsseldorf - Beschluss vom 29.06.1995 (7 Ta 141/95)
Die Erinnerung gilt nach Vorlage an das Landesarbeitsgericht als Beschwerde gegen den Beschluss des Rechtspflegers des Arbeitsgerichts (§§ 21 Nr. 2; 11 Abs. 2 RPflG). Die Beschwerde hat Erfolg. Der Zulässigkeit der [...]