BGH - Urteil vom 17.06.2004 (III ZR 281/03)
Der Kläger ist Eigentümer eines 6.129 Quadratmeter großen Grundstücks. Der Beklagte ist ein Verein, der seinen Mitgliedern Grundstücksparzellen zur gärtnerischen Nutzung weiterverpachtet. Ein 525 m2 großes Teilstück [...]