OLG Hamm - Beschluss vom 17.01.2007 (11 WF 1/07)
Die zulässige Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Die Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit findet gemäß § 42 Abs. 2 ZPO dann statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen dessen [...]