OLG Brandenburg - Beschluss vom 12.02.2007 (9 UF 218/06)
A. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist bereits deshalb zurückzuweisen, da der Kläger seine Bedürftigkeit nicht ausreichend dargetan hat, §§ 115, 119 Abs. 1 ZPO. I. Zu beanstanden ist zunächst, dass [...]