LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 20.01.2011 (8 Ta 8/11)
Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 29.11.2010 - 2 Ca 3452/02 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die nach § 66 Abs. 2 Satz 1 GKG statthafte und vorliegend insgesamt [...]