OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 08.10.2010 (6 A 2044/10)
Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Anhörungsrüge ist unbegründet, weil mit ihr keine tatsächlichen Umstände dargelegt werden, aus denen sich ergeben könnte, dass [...]