LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 22.01.2010 (9 Ta 296/09)
Die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz -Auswärtige Kammern Bad Kreuznach- vom 07.10.2009, Az. 5 BV 2005/03, wird zurückgewiesen. Die zulässige sofortige Beschwerde [...]