LAG Berlin - Beschluss vom 26.03.2003 (5 Ta 1306/01)
1. Der Kläger nimmt die Beklagte, soweit für das Beschwerdeverfahren von Interesse, auf Zahlung von 84.500,-- DM Vergütung für die Zeit vom 01. Dezember 1999 bis 31. Dezember 2000 in Anspruch. Das Arbeitsgericht Berlin [...]