LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 04.01.2012 (L 11 KA 140/10 B)
Auf die Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 15.11.2010 abgeändert und der Streitwert für den Rechtsstreit S 52 (16,9) KA 147/06 auf 120.000,00 EUR festgesetzt. Kosten sind nicht zu [...]