LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 04.06.2012 (L 20 AY 8/10)
Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 20.12.2009 insoweit geändert, als für den Hilfeempfänger N nur ein Betrag von 109,87 EUR zu erstatten ist und die darüber hinausgehende [...]