LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 12.04.2011 (L 1 KR 375/09)
Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 12.287,60 € festgesetzt. Die Klägerin verlangt [...]