Zahlungen, die der Arbeitgeber erbringt, um eine unmittelbar bevorstehende Zwangsvollstreckung abzuwenden (Druckzahlungen), sind nach dem BGH nicht in…
In einem Zwangsvollstreckungsverfahren hat das Arbeitsgericht zwar nicht über den Zeugnisinhalt zu entscheiden. Ein polemisches bzw. betont ironisches…