Verkehrsrecht -

Verkehrsverstöße im Ausland - Spanien

In Spanien müssen Verkehrssünder bei leichten Verstößen (z.B. leichte Halte- bzw. Parkverstöße) mit Geldsanktionen bis zu 90,00 € und bei schweren und sehr schweren Verstößen bis zu ca. 300,00 € bzw. 600,00 € rechnen.

In Spanien ist u.a. folgendes zu beachten:

  • Alkohol am Steuer wird mit mindesten 300,00 € geahndet. Zu beachten ist dabei, dass abweichend von der allgemein in Spanien gültigen 0,5 ‰ Grenze für Personen, die ihren Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen und für Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als acht Sitzplätzen eine Promillegrenze von 0,3 ‰ gilt.
  • Abschleppen mit Privatfahrzeugen ist verboten.
  • Mitfahrende Hunde müssen angeschnallt werden.
  • Übernachten auf Parkplätzen oder Straßen ist verboten.

Auch in Spanien müssen ausländische Verkehrssünder bei Verkehrszuwiderhandlungen, die nicht durch eine automatische Anlage oder in Abwesenheit des Fahrers festgestellt wurden, eine Sicherheitsleistung in Höhe der vorläufig vom Polizeibeamten festgesetzten Geldbuße direkt bezahlen.

Sofern der Betroffene die Sicherheitsleistung nicht erbringen kann oder will, besteht für die spanischen Behörden die Möglichkeit, das betreffende Fahrzeug in Verwahrung zu nehmen.

Weitere Beiträge aus der Reihe Verkehrsverstöße im Ausland von RechtsanwaltJörg Bister:


Weiterführende kostenlose Downloads zu diesem Thema:

Informationen des ADAC zu diesem Thema im Internet:

EU-Regelungen zu diesem Thema im Internet:

Quelle: Rechtsanwalt Jörg Bister - Beitrag vom 11.07.08