Frankreich gilt, jedenfalls für Verkehrssünder, ebenso wie die Schweiz als Hochpreisland. Insbesondere die relativ häufig vorkommenden Geschwindigkeitsüberschreitungen werden streng verfolgt und hart sanktioniert.
Die Geldbußen für die verschiedenen Verkehrszuwiderhandlungen liegen zwischen ca. 10,00 € und 30,00 € z.B. für einfache Halte- und Parkverstöße und 1.500,00 € für das Überschreiten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit um mehr als 50,00 km/h.
In Frankreich ist u.a. folgendes zu beachten:
- Es besteht ein Parkverbot an gelb markierten Bordsteinkanten.
- In „blauen Zonen“ ist das Parken nur mit der Parkscheibe erlaubt.
- Vorfahrtsstraßen enden an den Ortsschildern.
- Straßenbahnen haben Vorrang.
- Licht ist auch am Tage bei Regen oder Schneefall sowie im Tunnel vorgeschrieben, wird aber grundsätzlich immer empfohlen.
Besondere Beachtung verdient die Tatsache, dass in Frankreich eine gegenüber dem deutschen Recht erheblich verschärfte Halterhaftung besteht. Denn der Halter hat hier u.a. auch für Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie Abstands- und Rotlichtverstöße einzustehen, es sei denn er kann einwandfrei nachweisen, dass er zum fraglichen Zeitpunkt nicht gefahren ist.
Ausländische Betroffene müssen in der Regel sogleich eine Sicherheitsleistung in Höhe des vollen Verwarngelds erbringen. Später zugestellte Strafbescheide enthalten zumeist eine höher festgesetzte Geldbuße, so dass der Differenzbetrag, der nach Abzug der bereits entrichteten Kaution verbleibt, noch zur Zahlung fällig wird.
Wird die Sicherheitsleistung in Höhe des Verwarngelds vom Betroffenen nicht direkt bezahlt, kann die Polizei sein Fahrzeug bis zum Ausgleich der geforderten Geldsanktion sicherstellen.
Weitere Beiträge aus der Reihe Verkehrsverstöße im Ausland von RechtsanwaltJörg Bister:
- Verkehrsverstöße im Ausland - Einführung
- Verkehrsverstöße im Ausland - Belgien
- Verkehrsverstöße im Ausland - Niederlande
- Verkehrsverstöße im Ausland - Österreich
- Verkehrsverstöße im Ausland - Schweiz
- Verkehrsverstöße im Ausland - Italien
- Verkehrsverstöße im Ausland - Spanien
- Vollstreckung von Bußgeldern und Verkehrssanktionen in Europa, Beitrag von Rechtsanwalt Jörg Bister vom 14.04.2008
Weiterführende kostenlose Downloads zu diesem Thema:
Informationen des ADAC zu diesem Thema im Internet:
EU-Regelungen zu diesem Thema im Internet:
- Rahmenbeschluss 2005/214/JI des Rates vom 24.02.2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen mit dem Standardformular der Bescheinigung nach Art. 4 des Rahmenbeschlusses im Anhang (ABl. EU vom 22.03.2005 - L 76/16 DE)
- Vertrag über die grenzüberschreitende polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit (deutsch-schweizerischer Polizeivertrag) vom 27.04.1999, (BGBl. II, 2001 Nr. 29 Seite 948 - nicht online verfügbar),
Berichtigung: siehe BGBl. II 2003 Nr. 13 Seite 506 - Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen (BGBl. 1990 II S. 358)
Quelle: Rechtsanwalt Jörg Bister - Beitrag vom 11.07.08