Verkehrsrecht -

Verkehrsverstöße im Ausland - Frankreich

Frankreich gilt, jedenfalls für Verkehrssünder, ebenso wie die Schweiz als Hochpreisland. Insbesondere die relativ häufig vorkommenden Geschwindigkeitsüberschreitungen werden streng verfolgt und hart sanktioniert.

Die Geldbußen für die verschiedenen Verkehrszuwiderhandlungen liegen zwischen ca. 10,00 € und 30,00 € z.B. für einfache Halte- und Parkverstöße und 1.500,00 € für das Überschreiten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit um mehr als 50,00 km/h.

In Frankreich ist u.a. folgendes zu beachten:

  • Es besteht ein Parkverbot an gelb markierten Bordsteinkanten.
  • In „blauen Zonen“ ist das Parken nur mit der Parkscheibe erlaubt.
  • Vorfahrtsstraßen enden an den Ortsschildern.
  • Straßenbahnen haben Vorrang.
  • Licht ist auch am Tage bei Regen oder Schneefall sowie im Tunnel vorgeschrieben, wird aber grundsätzlich immer empfohlen.

Besondere Beachtung verdient die Tatsache, dass in Frankreich eine gegenüber dem deutschen Recht erheblich verschärfte Halterhaftung besteht. Denn der Halter hat hier u.a. auch für Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie Abstands- und Rotlichtverstöße einzustehen, es sei denn er kann einwandfrei nachweisen, dass er zum fraglichen Zeitpunkt nicht gefahren ist.

Ausländische Betroffene müssen in der Regel sogleich eine Sicherheitsleistung in Höhe des vollen Verwarngelds erbringen. Später zugestellte Strafbescheide enthalten zumeist eine höher festgesetzte Geldbuße, so dass der Differenzbetrag, der nach Abzug der bereits entrichteten Kaution verbleibt, noch zur Zahlung fällig wird.

Wird die Sicherheitsleistung in Höhe des Verwarngelds vom Betroffenen nicht direkt bezahlt, kann die Polizei sein Fahrzeug bis zum Ausgleich der geforderten Geldsanktion sicherstellen.

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Weiterführende kostenlose Downloads zu diesem Thema:

Informationen des ADAC zu diesem Thema im Internet:

EU-Regelungen zu diesem Thema im Internet:

Quelle: Rechtsanwalt Jörg Bister - Beitrag vom 11.07.08