Verkehrsrecht -

Neuer Bußgeldkatalog für Verkehrssünder

Raser, Drängler und Alkoholsünder werden bald mit viel höheren Bußgeldern bestraft.

Das Bundeskabinett hat am 21.05.2008 den von Bundesminister Wolfgang Tiefensee vorgelegten Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen. Darin enthalten ist ein neuer, verschärfter Bußgeldkatalog.

Mit dem Gesetz sollen die Hauptunfallursachen wie Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit oder besonders rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr bekämpft werden, indem die Verkehrsteilnehmer durch erhöhte Bußgelder für schwere Verkehrsverstöße nachdrücklicher dazu angehalten werden, die Verkehrsvorschriften zu befolgen.

Das Bundesministerium für Verkehr-, Bau- und Stadtentwicklung betont, dass die Anhebungen nur für solche Verkehrsverstöße vorgenommen werden sollen, die Hauptunfallursachen sind oder vorsätzlich begangen werden. Dazu zählen insbesondere die unangepasste Geschwindigkeit, gefährliche Überholvorgänge, Vorfahrts- und Rotlichtverstöße, gefährliche Abstandsverstöße sowie die Durchführung illegaler Kfz-Rennen.

Dazu wird die Bußgeldobergrenze für Alkoholverstöße von 1500 Euro auf 3000 Euro und für die anderen Verkehrsordnungswidrigkeiten von 1000 Euro auf 2000 Euro angehoben. Die Bußgeldsätze für einzelne Verkehrsverstöße werden dann innerhalb dieses neuen Rahmens in der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) geregelt werden, sobald der Bundestag dem Gesetzentwurf zugestimmt hat.

Außerhalb der Hauptunfallursachen und der Vorsatztaten sind Anhebungen nur für die Missachtung des Sonntagsfahrverbotes, für Überladungen und für das Fahren mit verkehrsunsicheren Kfz geplant. Das sind Zuwiderhandlungen, bei denen die Betroffenen in der Regel wirtschaftliche Vorteile aus der Ordnungswidrigkeit ziehen. Bei den anderen Verkehrsverstößen werden die bisherigen Geldbußen beibehalten. Die Verwarnungsgelder bei geringfügigen Verkehrsordnungswidrigkeiten, insbesondere bei Parkverstößen, bleiben unverändert.

Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums ist geplant, dass die neuen Regelungen zum 01.01.2009 in Kraft treten werden.

Laut „Focus“-Bericht "Union tritt auf die Bußgeldbremse" (Focus Magazin Nr. 24 vom 09. Juni 2008) will die Union die Pläne für höhere Bußgelder im Straßenverkehr entschärfen, beispielsweise für den Fall, dass jemand außerhalb geschlossener Ortschaften die Höchstgeschwindigkeit um bis zu 40 Stundenkilometer überschreitet. Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee reagierte noch am gleichen Tag auf den Pressebericht: Ein Aufweichen des neuen Bußgeld-Katalogs komme für ihn nicht in Frage. „Wer auf Landstraßen 40 km/h zu schnell fährt, gefährdet sich und andere. Das ist kein Kavaliersdelikt.“ Kleinere Delikte würden demgegenüber nicht schärfer geahndetwerden als bisher.

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Quelle: BMVBS - Pressemitteilung vom 21.05.08