Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt das Vorhaben der Länderinnenminister, in Zukunft die Alkoholwerte der Verkehrssünder durch eine neue Atemalkoholanalyse anstelle der bisher üblichen Blutprobe zu messen, entschieden ab.
Nach Auffassung des Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, Rechtsanwalt Jörg Elsner, ist die Atemalkoholanalyse für das Strafverfahren gänzlich ungeeignet, da ihre Fehlerquote bei 5 % liegen soll, so dass man in Kauf nehme, dass jedes zwanzigste Urteil ein Fehlurteil wäre.
Es wäre demnach unvertretbar, eine strafrechtliche Verurteilung auf ein so zweifelhaftes Beweismittel zu stützen, erst recht dann, wenn die Folge der Verurteilung – wie beim Alkoholdelikt die Regel – mindestens ein 9-monatiger Fahrerlaubnisentzug ist. Elsner kritisiert weiter, dass es sich bei der Atemalkoholanalyse um einen im Gerichtsverfahren nicht mehr nachvollziehbaren Messvorgang handelt, so dass man sich ganz auf den Polizeibeamten verlassen müsse, der die Alkoholwerte der Verkehrssünder auf der Wache mit einem speziellen Atemtestgerät gemessen hat. Nach Einschätzung von Elsner ist die Zulassung der Atemalkoholanalyse im Strafverfahren verfassungswidrig.
Quelle: DAV - Pressemitteilung vom 10.06.08
Erstellt von DAV