Mit einer heute gefassten Entschließung setzt sich der Bundesrat für die Überarbeitung der geplanten Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung ein.
Diese sieht eine Änderung der Förderpolitik für Biokraftstoffe vor: Statt einer volumenbezogenen Verpflichtung zur Markteinführung von Biokraftstoffen wird zukünftig auf das so genannte Treibhausgasverminderungspotential abgestellt.
Für die Neuausrichtung der Kraftstoffbewertung nach dem Treibhausgasminderungsbeitrag fordert der Bundesrat anspruchsvollere Zielgrößen. Die bisher im Verordnungsentwurf vorgesehenen Basiswerte fallen nach Ansicht der Länder zu gering aus, weshalb sie aus klimapolitischen Gründen zu erhöhen sind.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, mit der Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung sicherzustellen, dass die gute fachliche Praxis der Landbewirtschaftung auch künftig einheitlich sowohl für die Erzeugung von Lebens- und Futtermitteln als auch für den Anbau nachwachsender Rohstoffe geregelt bleibt. Insbesondere müsse die Verordnung auf vermeidbare administrative und finanzielle Aufwendungen verzichten, um eine breite Akzeptanz für die Verwendung von Biomasse zu erreichen.
Für das Jahr 2011 bittet der Bundesrat um eine Evaluierung der geplanten Reformen, die auch wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte des Biokraftstoffeinsatzes berücksichtigt.
Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 18.02.08