Verkehrsrecht -

Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Der Bundesrat hat der Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zugestimmt.

Hiermit sollen die wesentlichen Vorschriften rund um den Führerschein aktualisiert, modernisiert und vereinfacht werden.

In enger Zusammenarbeit mit den Bundesländern sind Vorschriften, die sich in der Praxis als nicht sinnvoll erwiesen haben, geändert worden: zu lange Fristen und Formulierungen, die zu Verzögerungen und Rechtsunsicherheit geführt haben, wurden überarbeitet und den neuesten technischen, praktischen und rechtlichen Erkenntnissen angepasst.

So brauchen sich zum Beispiel zukünftig Lkw-, Bus- und Taxifahrer, deren Fahrerlaubnis nicht mehr gültig ist, vor Neuerteilung nicht mehr - wie bislang erforderlich - einer erneuten Prüfung zu unterziehen. Voraussetzung: seit Ablauf der Gültigkeit ihrer ursprünglichen Fahrerlaubnis sind mehr als zwei Jahre verstrichen und ihre gesundheitliche und charakterliche Eignung wurde nachgewiesen. Damit wird insbesondere die Wiedereingliederung Arbeitssuchender in ihren Beruf als Kraftfahrer deutlich erleichtert. Ebenso wird künftig sichergestellt, dass die befristeten Fahrerlaubnisse für Lkw und Busse nahtlos für volle fünf Jahre verlängert werden.

Eine Erleichterung für alle Bürgerinnen und Bürger: die Angleichung der Anforderungen an Passbilder. So können für Führerscheine, Pässe und Personalausweise die gleichen Bilder verwendet werden.

Neu sind ebenfalls Regelungen, durch die künftig eine Gleichbehandlung von früherer Alkoholabhängigkeit und früherer Drogenabhängigkeit erreicht werden. Bislang war nur bei frührer Drogenabhängigkeit eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zur Klärung von Eignungszweifeln vorgesehen. Zukünftig ist sie in beiden Fällen vorgeschrieben, um eine klare Entscheidungsgrundsgrundlage für die Fahrerlaubnisbehörde zu erhalten.

Quelle: BMVBS - Pressemitteilung vom 13.06.08