Gina Sanders © fotolia.de

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Arbeitsrecht, Sozialrecht -

Antidiskriminierungsgesetz: keine Entschädigung für AGG-Hopper

LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 31.10.2013 - 21 Sa 1380/13

Einem Bewerber, der sich erfolglos auf eine altersdiskriminierende Stellenanzeige beworben hat, ohne ernsthaft an der Stelle interessiert zu sein, steht eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) nicht zu.{DB:tt_content:2566:bodytext}

Darum geht es

Der 1953 geborene Kläger, ein promovierter Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei, bewarb sich auf eine Stellenanzeige, mit der die Beklagten einen Rechtsanwalt (m/w) „als Berufsanfänger oder Kollegen mit 1-3 Jahren Berufserfahrung" suchten.

Nachdem seine Bewerbung abgelehnt worden war, nahm er die Beklagten auf eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung von bis zu 60.000 € in Anspruch.

Wesentliche Entscheidungsgründe

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Klage abgewiesen. Dem Kläger sei es bei seiner Bewerbung allein darum gegangen, eine Entschädigung zu erhalten.

So habe sich der Kläger zuvor unabhängig vom Rechtsgebiet, der Kanzlei oder dem Einsatzort vielfach auf Stellenanzeigen für Berufseinsteiger beworben und im Fall der Ablehnung eine Entschädigung von 60.000 € gefordert.

Er habe zudem die Anforderungen der ausgeschriebenen Stelle nicht erfüllt und sich mit einem kaum aussagekräftigen Bewerbungsschreiben um die Stelle beworben. Bei einer Gesamtwürdigung aller Umstände müsse festgestellt werden, dass der Kläger nicht ernsthaft an der Stelle interessiert gewesen sei; sein Entschädigungsverlangen sei deshalb rechtsmissbräuchlich. Ob die Stellenausschreibung eine Altersdiskriminierung enthalten habe, könne daher offen bleiben.

LAG Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung vom 20.01.2014

Weiterführende Hinweise zur BAG-Rechtsprechung zum Entschädigungsanspruch nach dem AGG

2013 hat das BAG unter dem Gesichtspunkt der Altersdiskriminierung die Grenzen einer zulässigen Stellenausschreibung für Berufsanfänger abgesteckt:

BAG, Urt. v. 24.01.2013 - 8 AZR 429/11

Zu den Anforderungen des Entschädigungsanspruchs gem. § 15 AGG bei möglicher Altersdiskriminierung:

BAG, Urt v. 23.08.2012 - 8 AZR 285/11