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Zur Wirksamkeit von Leasingverträgen

Das LG Coburg hat zur Wirksamkeit eines Leasingvertrages für einen Kopierer mit einer Vertragslaufzeit von sechs Jahren entschieden

Der Leasingnehmer berief sich ohne Erfolg darauf, sechs Jahre Laufzeit und Gesamtzahlungen von fast 10.000 € seien sittenwidrig. Weil es sich um hochwertige Geräte handelte, sahen die Gerichte kein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung.

Sachverhalt:

Der Beklagte leaste ab 2002 einen damals neuwertigen Kopierer inklusive Zubehör. Die Grundmietzeit betrug sechs Jahre bei monatlichen Leasingraten von gut 130 €. Ab Mitte 2005 wollte er die Zahlung einstellen. Er hielt den Vertrag für sittenwidrig, weil der Anschaffungspreis überteuert sei. Die Leasingfirma klagte die noch offenen rund 4.200 € ein. Der Beklagte zahlte nach Klageerhebung zwar, aber nach seiner Darstellung nur "versehentlich". Die Verfahrenskosten hatte er seiner Meinung nach nicht zu tragen.

Entscheidung:

Dassah das LG Coburganders. Ein für die Annahme von Sittenwidrigkeit erforderliches auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung lag nicht vor. Zum einen hätte der Beklagte für das geleaste Kopiersystem mindestens 6.300 € bezahlen müssen. Zum anderen sind auch die Kosten für die Finanzierung sowie die steuerlichen Vorteile des Leasingnehmers zu berücksichtigen, so dass ohnehin nicht einfach (mutmaßlicher) Kaufpreis und Leasingraten gegenübergestellt werden können.

Quelle: LG Coburg - Pressemitteilung vom 24.04.09