Sonstige Themen -

Vorgehen gegen Zahlungsverzug öffentlicher Stellen

Die EU-Kommission geht gegen Zahlungsverzug bei Geschäften zwischen Unternehmen und Unternehmen mit öffentlichen Stellen vor.

Mit einem neuen Ansatz für die Bekämpfung von Zahlungsverzug und einer Änderung der bestehenden Vorschriften will die EU-Kommission die Zahlungsfrist von Rechnungen auf 30 Tage begrenzen.

Die Änderungsvorschläge der bestehenden Richtlinie haben zum Ziel, dass öffentliche Stellen grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen zahlen.

Tun sie es nicht, müssen sie Verzugszinsen, eine Entschädigung für Beitreibungskosten sowie vom ersten Tag des Verzugs an eine pauschale Entschädigung von 5 Prozent des geschuldeten Betrags zahlen. In ordnungsgemäß begründeten Fällen sind längere Fristen zulässig.

Bei Geschäften zwischen Unternehmen bleibt die Vertragsfreiheit gewahrt, Unternehmen haben aber das Recht, Verzugszinsen und die Erstattung der Beitreibungskosten zu fordern. Darüber hinaus werden die die Regeln über grob nachteilige Verträge verschärft.

Der Vorschlag zielt auf eine Verbesserung der gerade im Konjunkturabschwung wichtigen Selbstfinanzierung europäischer Unternehmen ab. Ferner soll damit das Funktionieren des Binnenmarktes durch die Beseitigung entsprechender Hindernisse für grenzüberschreitende Geschäfte erleichtert werden.

Quelle: Europ. Kommission - Pressemitteilung vom 14.04.09