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Urteil des EuGH zum VW-Gesetz umgesetzt

Die Bundesregierung hat im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen - angeblicher -Nichtumsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs in Sachen VW-Gesetz ihre Stellungnahme an die Europäische Kommission in Brüssel übermittelt.

Bereits am 17.12.2008 hatte das Bundesministerium der Justiz die Europäische Kommission über die Neufassung des VW-Gesetzes informiert, mit der Deutschland die Vorgaben des EuGH aus dem Urteil vom 23.10.2007 umgesetzt hat. Das Gesetz ist am 11.12.2008 in Kraft getreten.

Zuvor hatte die Kommission ihre Auffassung bekräftigt, die Bundesrepublik Deutschland sei dem Urteil des EuGH nicht in vollem Umfang nachgekommen und habe damit gegen ihre Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstoßen. Zuletzt mit Schreiben vom 27.11.2008 hat die Kommission ihre Ansicht aufrechterhalten, dass zur Umsetzung des EuGH-Urteils nicht nur die Vorschriften des VW-Gesetzes zu den Entsenderechten und den Stimmrechtsbeschränkungen, sondern auch die Regelung der Sperrminorität wegen Verstoßes gegen die Kapitalverkehrsfreiheit gestrichen werden müsse. Deutschland hatte zwei Monate Zeit, sich zu dieser sog. begründeten Stellungnahme der Kommission erneut zu äußern. Die neuerliche Stellungnahme Deutschlands wurde nun an die Kommission übermittelt.

Den zwischenzeitlich im Dezember 2008 von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries unterbreiteten Vorschlag an die Kommission, gemeinsam beim EuGH einen Auslegungsantrag zum Urteil zu stellen und damit höchstrichterliche Klarheit über die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben zu erlangen, hatte Wettbewerbs-Kommissar Charlie McCreevy jüngst abgelehnt.

Quelle: BMJ - Pressemitteilung vom 30.01.09