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Übersicht: Die häufigsten Abkürzungen

Abkürzungen sollten im Briefwechsel und bei der Erstellung von Formularen möglichst vermieden werden. Trotzdem werden Sie in Ihrem Berufsalltag immer wieder darauf stoßen.

In der Regel ist die Art der Abkürzung durch die amtlichen Rechtschreibregeln vorgegeben. Nur in Einzelfällen, wie zum Beispiel bei Gesetzen, haben einzelne öffentliche Institutionen (z. B. Ministerien) hierauf Einfluss.

PRAXIS-TIPP

Achten Sie – auch wegen der besseren Lesbarkeit – darauf, dass zwischenzwei einzelnen Abkürzungsbuchstaben (z. B., i. V., u. a. m.) immer ein geschütztes Leerzeichen steht. So finden Sie es auch in folgender Übersicht.

Absender Abs.
Abschnitt Abschn.
Abteilung Abt.
außer Dienst a.D.
Adresse Adr.
allgemein allg.
Anhang Anh.
Anmerkung Anm.
Artikel Art.
Band Bd.
Bezirk Bez.
bezüglich bez.
beziehungsweise bzw.
dergleichen dgl.
das heißt d.h.
Datenverarbeitungsregister DVR
evangelisch/römisch-katholisch ev./röm-kath.
eventuell evtl.
folgende Seite/folgende Seiten f./ff.
gemäß gem.
honoris causa (ehrenhalber) h.c.
im Allgemeinen i.Allg.
im Ruhestand i.R.
im Allgemeinen i.Allg.
Jahrgang/Jahrgänge Jg./Jgg.
laufend lfd.
Kapitel Kap.
Nummer Nr.
oder Ähnliches o.Ä.
per Adresse p.A.
per procura pp./ppa.
provisorisch prov.
(Tele)Fax tfxu.
und andere(s)/und andere(s) mehr a./u.a.m.
und Ähnliches/und dem Ähnlichen u.Ä./u.d.Ä.
um Antwort wird gebeten u.A.w.g.
und so fort/und so weiter usf./usw.
von Hundert/von Tausend v.H./v.T.
zu Händen z.H./veraltet: z.Hd.
zum Teil z.T.
zurzeit zz.

Quelle: DIN Deutsches Institut für Normung e.V.

Quelle: Walburga Hübner, Rechtsfachwirtin, Esslingen - vom 16.07.08