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Störende Fahrgeräusche können zur Rückgabe eines Luxusautos berechtigen

Ertönt bei einem Luxus-Cabrio auch bei geschlossenem Verdeck ein Pfeifton, kanndies zur Rückgabe des Fahrzeugs berechtigen, wenn der Verkäufer das Geräusch nicht beseitigen kann.

Das Landgerichts Coburg hatte die Verkäuferin eines solchen Luxuswagens zur Rückzahlung des Kaufpreises von 98.000 € verurteilt.

Trotz mehrerer Reparaturversuche hattedie Verkäuferindas durch eine Antenne verursachte Pfeifen nicht beseitigen können. Das Gericht bewertete das abnorme Fahrgeräusch als Mangel, der die Käuferin zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigte.

Sachverhalt
Die Käuferin hatte im Juni 2007 das neue Cabrio für 98.000 € erworben. Bis Ende August 2007 hatte sie es bereits dreimal zur Verkäuferin gebracht und jeweils störende Windgeräusche moniert, die im Geschwindigkeitsbereich von 60 – 130 km/h auftraten. Als die nicht verschwanden, erklärte sie den Rücktritt vom Kaufvertrag. Die Verkäuferin bestritt jedoch einen Mangel des Fahrzeugs und stellte sich auf den Standpunkt, der Pkw entspreche "dem Stand der Serie".

Entscheidung
Damit hatte sie vor dem Landgericht Coburg keinen Erfolg. Dieses ermittelte durch einen Sachverständigen eine bei Inbetriebnahme des Autoradios selbsttätig ausfahrende Stabantenne (die bei noch neueren Fahrzeugen dieses Typs nicht mehr verbaut wird) als Quelle für das pfeifende, surrende Geräusch. Und das stufte das Gericht mit Blick darauf, dass es sich um ambitioniertes Fahrzeug der Luxusklasse handelte, als maßgeblich störend und damit mangelhaft ein. Eine Umrüstung, die die Herstellerfirma seit Anfang 2008 anbietet, würde rund 3.700 € kosten. Angesichts dieser Summe sah das Gericht das Rücktrittsverlangen der Klägerin als berechtigt an, ohne dass es darauf ankam, ob die Nachbesserungskosten einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises erreichten.

Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Quelle: LG Coburg - Pressemitteilung vom 09.01.09