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Stellungnahme des Bundesrates zum geplanten Datenschutzänderungsgesetz

Der Bundesrat fordert im Interesse der Verbraucher, die Datenübermittlung zu beschränken und das standardisierte Verfahren zur Kreditwürdigkeitsprüfung (Scoring-Verfahren) gesetzlich klar zu regeln.

Bestimmte Daten dürften auf keinen Fall für die Berechnung von Wahrscheinlichkeitswerten herangezogen werden - zum Beispiel solche, die an die Wohnanschrift des Betroffenen anknüpfen. Denn die wirtschaftliche Benachteiligung von Bürgern, die in Gegenden mit geringem Einkommensniveau wohnen, sei nicht gerechtfertigt.

Der Bundesrat unterstützt das im Regierungsentwurf enthaltene Verbot, Verbraucherdaten an Auskunfteien weiterzuleiten, wenn ein Kunde bei verschiedenen Banken zum Vergleich Kreditkonditionen anfragt. Nach Ansicht des Bundesrates muss ein solches Verbot jedoch bußgeldbewehrt sein. Nur dann verhindere es tatsächlich, dass Kreditinstitute die Daten weitergeben und sich der Scorewert der Verbraucher hierdurch verschlechtert. Der Betroffene müsse zudem besser über die Sammlung seiner Daten informiert werden. Ebenfalls zu verbessern seien die Kontrollmöglichkeiten des Verbrauchers über die Verwendung seiner personenbezogenen Daten.

Bei der Übermittlung und Nutzung von Daten zu Werbezwecken und für Markt- und Meinungsforschung sowie Adresshandel sei die vorherige ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen unabdingbare Voraussetzung. Zu prüfen sei darüber hinaus, wie Bürger grundsätzlich vor ungerechtfertigter Datenerhebung und -nutzung durch nicht-öffentliche Stellen geschützt werden können.

Der Bundesrat betont in seiner Stellungnahme allerdings auch, dass ein moderner Datenschutz den wachsenden Anforderungen der Zeit gerecht werden muss. Der Schutz persönlicher Daten liege vor allem in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Bürgers und jedes einzelnen Unternehmens. Grundvoraussetzung sei der sorgfältige Umgang mit persönlichen Daten. Illegaler Datenhandel müsse konsequent verfolgt werden.

Sofern die Bundesregierung die vom Bundesrat vorgebrachten Forderungen und Prüfbitten im laufenden Gesetzgebungsverfahren nicht berücksichtigen könne, sollte sie sie zumindest in die angekündigte weitere Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes aufnehmen, fordert der Bundesrat. Der kürzlich durchgeführte Datenschutzgipfel beim Bundesinnenminister habe gezeigt, dass ohnehin aufgrund des Kontodatenmissbrauchs eine weitere Änderung notwendig ist.

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 19.09.08