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Sprachberatung für verständlichere Gesetze

Die beiden Sprachwissenschaftler des Redaktionsstabs Rechtssprache werden ab 01.04.2009 die Mitarbeiter aller Bundesministerien bei der Formulierung von Rechtsvorschriften beraten.

Mit dem beim Bundesministerium für Justiz angesiedelten Redaktionsstab Rechtssprache wird das vor zwei Jahren in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für deutsche Sprache begonnene Pilotprojekt "Verständliche Gesetze" fortgeführt und ausgeweitet.

Laut Angaben des BMJ war das Pilotprojekt "Verständliche Gesetze" ein Erfolg. Das Projekt habe bewiesen, dass Gesetze selbst bei engen Zeitvorgaben sehr viel besser formuliert werden können, wenn sprachwissenschaftlicher Sachverstand - fachlich und juristisch neutral - herangezogen wird. Mit Hilfe der Sprachwissenschaftler wurden beispielsweise das neue Versorgungsausgleichsgesetz und das neue Wohngeldgesetz formuliert.

Das Bundesministerium der Justiz stellt zwei Sprachwissenschaftler ein. Sie werden von einer mindestens sechsköpfigen externen Sprachberatungsgruppe unterstützt. Der neue Redaktionsstab Rechtssprache beim Bundesministerium der Justiz soll von allen Bundesministerien möglichst frühzeitig einbezogen werden, wenn Gesetze entworfen werden. Spätestens im Rahmen der Prüfung der Rechtssystematik und der rechtsförmlichen Einheitlichkeit durch das Bundesministerium der Justiz wird der Redaktionsstab bei allen wichtigen Gesetzgebungsvorhaben auf die Verständlichkeit achten.

Der Redaktionsstab Rechtssprache soll die Gesetzestexte analysieren und Vorschläge unterbreiten, wie sie verständlicher gefasst werden können. Oft werden durch eine Außensicht bislang unentdeckte inhaltliche Probleme eines Entwurfs offenbar. Die zuständigen Fachleute müssen sich dann mit den Juristen und den Sprachberatern gemeinsam auf eine treffende Formulierung verständigen, die sowohl fachlich und juristisch einwandfrei als auch sprachlich richtig und verständlich ist.

In der öffentlichen Ausschreibung für die Sprachberatungsleistungen hat die Gesellschaft für deutsche Sprache mit ihrem Konzept für die künftige Sprachberatung den Zuschlag erhalten und wird den Redaktionsstab Rechtssprache stellen. Sie hat mit ihrem Redaktionsstab beim Deutschen Bundestag seit mehr als 40 Jahren Erfahrung mit der sprachlichen Prüfung und Bearbeitung von Gesetzentwürfen gesammelt. Eine wesentliche Erkenntnis ihrer Arbeit ist, dass Sprachberatung einsetzen muss, solange ein Gesetzentwurf noch veränderbar ist - das heißt möglichst frühzeitig und nicht erst kurz vor Einbringung in den Bundestag.

Quelle: BMJ - Pressemitteilung vom 17.03.09