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So bleibt von Ihrer Lohnerhöhung mehr im Portemonnaie

Stellen Sie sich vor, Sie haben mit Ihrem Chef endlich eine kleine Lohnerhöhung ausgehandelt und freuen sich schon auf den ersten „neuen“ Gehaltsscheck – und werden bitter enttäuscht, weil Ihnen von dem höheren Bruttolohn nur ein deutlich geringerer Teil netto ausgezahlt wird. Das muss nicht sein!

Gerade die jüngste Diskussion um den Steuertarif hat wieder gezeigt, von Lohnerhöhungen bleibt nach Abzug der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge oftmals weniger als 50 % netto übrig. Und das, obwohl jährlich ringsherum alles von Lebensmitteln bis zum Benzin teurer wird.

Um den jährlichen Kaufkraftverlust auszugleichen und Mitarbeiter zu motivieren, sind daher »kreative Lösungen« gefragt, die die Abgabenlast senken. Als eine solche Lösung bieten sich lohnsteuer- und damit auch sozialversicherungsfreie Gehaltsbestandteile an. Diese Lohnextras werden in der Fachsprache auch als „steuerfreie Zugaben“ bezeichnet.

Auf diese Weise erhalten Sie als Arbeitnehmer(in) mehr netto für das gleiche Bruttogehalt und der Arbeitgeber muss nicht mehr Lohnsteuer und keine erhöhten Sozialabgaben zahlen.

Die wichtigsten Lohnextras hat Steuerberater Michael Puke für Sie in einem Downloadbeitrag übersichtlich zusammengestellt. Damit gehen Sie gut vorbereitet in jede Gehaltsverhandlung.

Beachten Sie aber folgende Voraussetzung:
Die Lohnextras sind nur dann lohn- und sozialversicherungsfrei, wenn diese Gehaltsbestandteile zusätzlich zum normalen Arbeitslohn gezahlt werden.

Das ABC der steuerfreien Zugaben können Sie hier downloaden.
Dafür müssen Sie sich auf der Homepage mit Ihrem Benutzernamen und Passwort einloggen oder zunächst registrieren. Die Registrierung ist kostenlos!

Quelle: StB Michael Puke, Geschäftsführer des Studienwerks der Steuerberater, Münster - Beitrag vom 25.09.08