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Schlichtungsstelle für Anwälte und Mandanten geplant

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Errichtung einer unabhängigen, bundesweit tätigen "Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft" beschlossen. Diese soll Anwälte und ihre Mandanten darin unterstützen, Streitfälle einvernehmlich, ohneGerichtsprozess zu lösen.

Der Gesetzentwurf orientiert sich dabei an dem Vorbild anderer erfolgreicher Schlichtungsstellen wie etwa bei Banken oder Versicherungen.

Freiwillige Teilnahme

Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist freiwillig und kostenlos. Angerufen werden kann die neue Schlichtungsstellesowohl vomRechtsanwalt als auch vom Mandanten in zivilrechtlichen Streitigkeiten wie beispielsweise über die Höhe der Anwaltsvergütung oder über Haftungsansprüche des Mandanten gegen den Anwalt.

Gesetzlich garantierte Unabhängigkeit

Die neue Schlichtungsstelle ergänzt die bestehenden lokalen Schlichtungseinrichtungen der Rechtsanwaltskammern und eröffnet den Mandanten die Möglichkeit, die Berechtigung anwaltlicher Honorarforderungen oder das Bestehen von Schadensersatzansprüchen wegen anwaltlicher Falschberatung durch eine von der Anwaltschaft unabhängige Institution überprüfen zu lassen, ohne sogleich den Rechtsweg beschreiten zu müssen.

Sie unterscheidet sich von den bereits bestehenden Schlichtungsangeboten örtlicher Rechtsanwaltskammern durch ihre gesetzlich garantierte Unabhängigkeit. Daher darf die Person des Schlichters auch kein Rechtsanwalt sein. Außerdem ist dieBeteiligung eines Beirats vorgeschrieben. Dem Beirat, der bei der Ernennung des Schlichters und dem Erlass der Schlichtungsordnung mitwirkt, müssen neben Vertretern der Rechtsanwaltschaft mindestens paritätisch auch Vertreter der Verbraucherverbände und anderer Einrichtungen (Verbände der Wirtschaft, des Handwerks oder der Versicherungen) angehören.

Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft soll bei der Bundesrechtsanwaltskammer angesiedelt werden.


Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Bei zügigen Beratungen im Parlament kann es im Frühjahr 2009 in Kraft treten.

Quelle: BMJ - Pressemeldung vom 24.09.08