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Schadensersatz bei Abbruch einer eBay-Auktion?

Wenn ein Verkäufer auf der Internetplattform eBay eine Auktion vorzeitig abbricht, kann er sich gegenüber dem Höchstbietenden grundsätzlich schadensersatzpflichtig machen. Allerdings muss der Auktionsteilnehmer für einen Ersatzanspruch auch schlüssig vortragen, dass er zum Zeitpunkt des Abbruchs der Auktion tatsächlich Höchstbietender war. Das hat das OLG Dresden entschieden.

Darum geht es

Der für Kaufrecht zuständige 10. Zivilsenat des OLG Dresden hat die Berufung einer Klägerin, die von dem Beklagten Schadensersatz forderte, nachdem er bei eBay einen gebrauchten Lkw mit Ladekran zu einem Startpreis von 1 € zum Kauf angeboten hatte, die Auktion aber vorzeitig abgebrochen hatte, zurückgewiesen.

Wesentliche Entscheidungsgründe

Nach Ansicht des Senats habe die Klägerin nicht schlüssig vorgetragen, dass der ursprüngliche Bieter, der seine vermeintlichen Schadensersatzansprüche gegen den Beklagten an sie abgetreten hat, zum Zeitpunkt des Auktionsabbruchs durch den Beklagten Höchstbietender war.

Auf die Frage, ob es sich bei dem Bieter um einen »Abbruchjäger« handelte und wenn  ja, ob die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in einem solchen Fall rechtsmissbräuchlich wäre, kam es damit bei der Entscheidung nicht an.



Der Senat hat die Revision gegen dieses Urteil nicht zugelassen.

OLG Dresden, Urt. v. 19.06.2014 - 10 U 572/13

Quelle: OLG Dresden, Pressemitteilung v. 19.06.2014