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Reform der Beratungshilfe

Der Bundesrat will das Institut der außergerichtlichen Beratungshilfe reformieren.

Dieses gewährt einkommensschwachen Bevölkerungsschichten erleichterten Zugang zur Rechtsberatung. Die Kosten dafür tragen ausschließlich die Länder.

Mit dem beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts möchte der Bundesrat zahlreiche Mängel des geltenden Rechts beheben. Hierzu zählen nach seiner Ansicht insbesondere die bestehenden Strukturschwächen im Bewilligungsverfahren, unzureichende Informationen über alternative Hilfsangebote und unklare Begrifflichkeiten. Von der Reform versprechen sich die Länder auch, den sprunghaften Anstieg der Beratungshilfekosten zu begrenzen, dessen Ursache unter anderem in eben diesen Mängeln gesehen wird.

Die vorgeschlagenen Änderungen können die Bewilligungspraxis der Gerichte vereinheitlichen und die mutwillige Rechtsverfolgung vermindern helfen, betont der Bundesrat in seinem Gesetzentwurf.

Vorgesehen ist unter anderem, die Eigenbeteiligung der Rechtsuchenden zu erhöhen und verstärkt alternative Hilfsmöglichkeiten aufzuzeigen. Zukünftig müsse der Antrag auf Beratungshilfe zwingend vor Beauftragung des Anwaltes gestellt werden; eine nachträgliche Kostenübernahme durch die öffentliche Hand wäre dann nicht mehr möglich. Die Gerichte sollen bessere Informationen über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Rechtsuchenden erhalten, um zielgenauer deren Bedürftigkeit überprüfen zu können. Missbräuchlicher Gebrauch von Steuergeldern soll so effektiv verhindert werden.

Der beschlossene Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese legt ihn innerhalb von sechs Wochen zusammen mit ihrer Stellungnahme dem Deutschen Bundestag vor.

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 10.10.08