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Online-Durchsuchung auch im Eilfall nur mit Richtergenehmigung

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung einen Kompromiss zur BKA-Novelle erzielt.

Er schlägt vor, das Gesetz in drei Punkten zu verändern.

  1. Die umstrittene Online-Durchsuchung privater Computer soll künftig ausnahmslos - auch im Eilfall - unter Richtervorbehalt stehen. Die ursprünglich vorgesehene Befugnis des BKA-Präsidenten, eine heimliche Online-Durchsuchung bei Gefahr im Verzug selbst anordnen zu können, wird daher gestrichen.
  2. Mehr richterliche Einbindung sieht der Kompromiss auch für die anschließende Auswertung der online gewonnenen Daten vor: Ihre Durchsicht auf Kernbereichsrelevanz muss stets unter Sachleitung des anordnenden Gerichts geschehen.
  3. Schließlich werden die Zuständigkeiten des Bundeskriminalamtes abschließend aufgezählt und damit klarer gefasst.

Der Kreis der zeugnisverweigerungsberechtigten Personen - ein weiterer Diskussionspunkt im parlamentarischen Verfahren - bleibt dagegen unverändert.

Bundestag und Bundesrat müssen die Änderungsvorschläge des Vermittlungsausschusses noch bestätigen. Der Bundestag wird sich bereits am 18. Dezember 2008 damit befassen, der Bundesrat am 19. Dezember 2008.

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 17.12.08