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Neues aus dem Bundestag: Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden

Die Energieeffizienz von Gebäuden soll verbessert werden.

Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes hat der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am Mittwochmorgen in geänderter Fassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU angenommen. Die Opposition votierte dagegen.

Vorgesehen sind gesetzliche Ermächtigungen für den Erlass von Rechtsverordnungen. Durch Verordnung werden beispielsweise Vorgaben für Nachrüstpflichten gemacht, die die Gebäudeeigentümer unabhängig von geplanten eigenen Bau- oder Sanierungsvorhaben erfüllen müssen. Auch soll die Bundesregierung per Verordnung für vorhandene Gebäude vorschreiben können, dass elektrische Speicherheizsysteme und Heizkessel außer Betrieb genommen werden müssen. Eine Stilllegung soll aber nur angeordnet werden können, wenn nachträgliche technische Änderungen an solchen Anlagen nicht in Frage kommen. Zudem soll von privaten Fachbetrieben künftig verlangt werden können, dass durch ihre Arbeiten die gesetzlichen Anforderungen an die Energieeinsparung erfüllt werden. Bei Arbeiten, die der Eigentümer selbst vornehmen kann, etwa die Dämmung von Rohrleitungen, soll es möglich sein, von ihm eine Erklärung darüber verlangen zu können. Ändern will die Regierung darüber hinaus das Schornsteinfegergesetz, sodass auch die Bezirksschornsteinfeger in die Überwachung von Energiesparvorgaben einbezogen werden können. Schließlich ist geplant, die Bußgeldvorschriften zu harmonisieren.

Die Sprecher der Koalitionsfraktionen hielten das Gesetz für ein geeignetes Instrument, um klimaorientierte Ziele umzusetzen. Da die Kontrolle der Maßnahmen hauptsächlich durch die Schornsteinfeger, durch eine Eigentümererklärung oder durch die ausführenden Fachbetriebe erfolge, würden die Bürokratiekosten auch relativ gering gehalten. Diese Kontrollmöglichkeiten hielten die Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen grundsätzlich für falsch. Der Staat ziehe sich so aus der Kontrollpflicht zum Nachteil der Mieter zurück, argumentierte die Linksfraktion. In diesem Zusammenhang betonte die Bundesregierung, dass die Kontrolle "Sache der Länder" sei. Die FDP-Fraktion beantragte erfolglos, das Verbot von Nachtstromspeicherheizungen aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Hier betont die Koalition, dass dieses Verbot erst 2020 in Kraft treten werde. Sie hielten die Übergangsfristen für "ausreichend". Der Gesetzentwurf soll am kommenden Freitag vom Bundestag verabschiedet werden.

Quelle: Bundestag - Pressemitteilung vom 17.12.08