Sonstige Themen -

Namensnennung von Anwälten im Internet

Grundsätzlich kann man sich als Rechtsanwalt ja freuen, wenn der eigene Name in Zeitungen oder auch im Internet auftaucht, schließlich hat das auch immer einen Werbeeffekt.

Allerdings gibt es Zusammenhänge, in die man als Anwalt nicht geraten will – was die verschiedensten Gründe haben kann. Dennoch hat man mehr hinzunehmen als ggf. erwartet wird.

Mit Beschluss vom 25.05.2009 – 9 W 91/09 hat das KG Berlin entschieden, dass der Name eines Rechtsanwalts in Zusammenhang mit einem öffentlichen Gerichtsverfahren genannt werden darf. Eine solche Namensnennung, so das Kammergericht, stelle keine Persönlichkeitsverletzung dar. Eine damit einhergehende Einschränkung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts habe nur geringes Gewicht im Verhältnis zum Interesse der Öffentlichkeit an der Berichterstattung. Personen, die im Gerichtsverfahren als Organ der Rechtspflege im Blickpunkt des öffentlichen Interesses stünden, hätten nicht in gleichem Maße einen Anspruch auf Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte wie eine von dem Verfahren betroffene Privatperson, so die Einschätzung der Berliner Richter.

Ebenfalls können Namen von Anwälten im Rahmen von Urteilen, auch Urteilsdatenbanken, ungeschwärzt veröffentlicht werden. So hat jedenfalls das OLG Hamm in seinem Urteil vom 11.12.2007 – 4 U 132/07 entschieden. Auch hier seien die Persönlichkeitsrechte nicht in einem Ausmaß beeinträchtigt, das einen Unterlassungsanspruch begründen würde. Dies soll jedenfalls dann gelten, wenn die Namensnennung eher „nebensächlich“ erfolgt. Die alleinige Nennung der Namen, die in Verbindung mit verlorenen Verfahren sowie einer Kritik an den Mandanten einhergehe, sei noch vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit gedeckt.

Hier finden Sie noch mehrTipps für Rechtsanwälte:

Gebührenerstattung nach Strafanzeige (11.09.09)

Kostenlose Rechtsberatung beim Anwalt? (04.08.09)

Einigungsgebühr bei Ehe- und Scheidungsfolgenvertrag (18.06.09)

Quelle: Rechtsanwalt Michael Rohrlich - Beitrag vom 21.09.09