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Modernisierung des Vergaberechts

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts beschlossen.

Damit will die Bundesregierung die Grundlage dafür schaffen, dass die Modernisierung des Vergaberechts noch in dieser Legislaturperiode erfolgreich abgeschlossen werden kann. Zusätzlich sollen wichtige EU-Regelungen in das deutsche Recht übernommen werden.

Zentraler Punkt ist die Verstärkung der Mittelstandsklausel. Für kleine und mittlere Unternehmen soll es zukünftig leichter möglich sein, sich an größeren öffentlichen Aufträgen erfolgreich zu beteiligen. Öffentliche Aufträge müssen zu diesem Zweck künftig im Regelfall in Losen vergeben werden.

Darüber hinaus stellt der Gesetzentwurf ebenso wie die zu Grunde liegende europäische Richtlinie klar, dass für die Ausführung eines konkreten Auftrags zusätzliche soziale, umweltbezogene oder innovative Anforderungen an den Auftragnehmer gestellt werden dürfen. Wichtig ist, dass diese zusätzlichen Anforderungen im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen. Die im Gesetzentwurf vorgeschlagene weitere Straffung des Nachprüfungsverfahrens (Rechtsschutz unterlegener Bieter) soll zu größerer Effizienz und zur Beschleunigung der Vergabeverfahren führen. Dabei wurde darauf geachtet, dass effektiver Rechtschutz für Unternehmen mit der zügigen Umsetzung staatlicher Investitionen im Einklang steht. Für Städte und Kommunen von besonderer Bedeutung ist die Klarstellung, dass Grundstücksverkäufe an einen Investor, die gleichzeitig städtebauliche Auflagen umfassen, keine öffentlichen Aufträge sind, die dem Vergaberecht unterliegen und ausgeschrieben werden müssen. Damit sollen Irritationen für kommunale Investitionen beseitigt werden, die durch eine Rechtssprechungslinie des OLG Düsseldorf entstanden sind.

Quelle: BMWi - Pressemitteilung vom 21.05.08