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Modernisierung des Patentanwaltrechtes angestrebt

Die Patentanwaltskammern sollen mehr Aufgaben erhalten.

Wesentliche Aufgaben im Bereich der Zulassung und Aufsicht - beispielsweise für Entscheidung über die Zulassung zur Patentanwaltschaft, deren Widerruf oder die Rücknahme - sollen in Zukunft direkt den Patentanwaltskammern übertragen werden.

Dies ist Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung. Die Regierung begründet ihren Entwurf damit, eine solche Aufgabenverlagerung, die dem Gedanken der Selbstverwaltung der Anwaltschaft Rechnung trage, sei bisher im Beriech der Patenanwaltschaft - anders als bei der Rechtsanwälten - noch nicht erfolgt.

Ebenfalls neu geregelt werden soll das Verfahren in verwaltungsrechtlichen Patentanwaltssachen, auf das künftig die Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes und der Verwaltungsgerichtsordnung Anwendung finden soll.

Quelle: Bundestag - Pressemitteilung vom 04.03.09