Sonstige Themen -

Modernisierung des anwaltlichen Berufsrechts bestätigt

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich mit dem Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften befasst.

Er hat dabei den Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 23. April 2009 bestätigt.

Damit bleibt das Gesetz, das Verfahrensvorschriften für interne verwaltungsrechtliche Streitigkeiten der beiden Berufsgruppen neu regelt, unverändert. Aus diesem Grund erübrigt sich eine erneute Beschlussfassung im Deutschen Bundestag.

Der Bundesrat entscheidet in seiner nächsten Sitzung am 12. Juni 2009 darüber, ob er gegen das Vermittlungsergebnis Einspruch einlegen will.

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 27.05.09