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Missbrauch der Umweltprämie

Die Altfahrzeug-Verordnung ("Abwrackprämie") wird geändert.

Die Bundesregierung will so dem Missbrauch entgegen wirken, dass ein angeblich verschrottetes Fahrzeug erneut zugelassen wird.

Fahrzeughalterinnen und -halter, die ihr mehr als neun Jahre altes Auto verschrotten lassen und dafür ein neues kaufen, erhalten eine Umweltprämie von 2.500 Euro. Künftig müssen sie zudem das Original ihres Fahrzeugbriefs beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) abliefern. Das Bafa vernichtet den Fahrzeugbrief.

Bislang bleibt der Brief beim Schrotthändler und das BAFA bekommt nur eine Kopie. Das sah die bisherige Regelung in der Altfahrzeugverordnung vor. Sie wurde nun geändert.

Damit wird verhindert, dass die Umweltprämie in Anspruch genommen und das Auto trotzdem weiterverkauft wird.

Quelle: Bundesregierung - Pressemitteilung vom 04.03.09