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Kritik am Gendiagnostikgesetz

Zur Aufrechterhaltung einer bewährten genetischen Untersuchungspraxis hält der Bundesrat Änderungen am geplanten Gendiagnostikgesetz für erforderlich.

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf sieht unter anderem die Einführung verpflichtender Regelungen zur Aufklärung und Einwilligung Betroffener vor. Außerdem sollen bestimmte genetische Untersuchungen nur noch von Ärzten durchgeführt werden.

In seiner nun beschlossenen Stellungnahme kritisiert der Bundesrat insbesondere den Arztvorbehalt beim Neugeborenenscreening als nicht praxistauglich. Hebammen und Entbindungshelfer müssten weiterhin zur Vornahme dieser Untersuchung berechtigt sein. Nur dann sei gewährleistet, dass nahezu alle Neugeborenen vom Screening erfasst und auf Stoffwechselstörungen untersucht werden. In ähnlicher Weise wendet sich der Bundesrat gegen den Arztvorbehalt bei der genetischen Analyse. Da Fachhumangenetiker hierfür besonders qualifiziert seien, sollten sie die Analysen auch künftig durchführen dürfen.

Darüber hinaus fordert der Bundesrat die Beseitigung begrifflicher Unschärfen des Gesetzentwurfes. Ansonsten bestünde Gefahr, dass das Gesetz auf Untersuchungen angewendet wird, die lediglich der Feststellung einer erhöhten Krankheitswahrscheinlichkeit, nicht aber der Identifizierung genetischer Eigenschaften dienen. Zur Stärkung der Betroffenenrechte spricht sich der Bundesrat dafür aus, dass einer Einwilligung zu einer genetischen Untersuchung auch mündlich widersprochen werden kann. Außerdem sollte die Anzeigepflicht von Vorerkrankungen gegenüber dem Versicherungsunternehmen eingeschränkt werden: Sie dürfe nur dann bestehen, wenn für den Versicherungsnehmer eine Behandlungsbedürftigkeit erkennbar wird.

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 10.10.08