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Kinderfreibetrag wird weiter angehoben

Kinderfreibetrag und Kindergeld Voraussichtlich in der kommenden Woche wird der Siebente Existenzminimumbericht der Bundesregierung im Bundeskabinett vorgestellt. Die vorläufige Fassung befindet sich seit 29.10.2008 in der so genannten Ressortabstimmung in allen Bundesministerien. Danach wird der Bericht dem Deutschen Bundestag zugeleitet und im Anschluss als Bundestagsdrucksache veröffentlicht.

Ein wichtiges Ergebnis des Berichts steht bereits fest: Er betont den erforderlichen Anpassungsbedarf des Kinderfreibetrags – und bestätigt damit die steuerpolitische Linie der Bundesregierung, die bereits im Kabinettbeschluss zum Familienleistungsgesetz vom 15. Oktober die Erhöhung der steuerlichen Freibeträge für Kinder vorgesehen hat.

Im laufenden Gesetzgebungsverfahren wird die Bundesregierung nun den Kinderfreibetrag noch stärker anheben als Mitte Oktober zunächst vorgeschlagen: Bereits im Jahr 2009 soll sich der Betrag auf 3.864 Euro erhöhen. Zusammen belaufen sich dann die steuerlichen Freistellungen aus Kinderfreibetrag sowie dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf auf 6.024 Euro.

 

 

 

Erhöhung des Kindergeldes
Auch das Kindergeld soll laut Gesetzentwurf angehoben werden: Für erste und zweite Kinder soll es um jeweils 10 Euro von 154 Euro auf 164 Euro steigen, für dritte Kinder um 16 Euro von 154 Euro auf 170 Euro sowie für vierte und weitere Kinder um je 16 Euro von 179 Euro auf 195 Euro monatlich. Besonders Mehrkindfamilien und Familien mit unteren und mittleren Einkommen kommt diese Erhöhung zugute.

Quelle: BMF - Meldung vom 05.11.08