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Keine Ausweitung des europäischen Antidiskriminierungsrechts über das AGG hinaus

Der Bundesrat äußerte sich zurückhaltend zu einem europäischen Richtlinienvorschlag, der eine Ausdehnung des Diskriminierungsschutzes auf das allgemeine Zivilrecht vorsieht.

Ziel der geplanten Richtlinie ist ein EU-weites Schutzniveau für Personen, die aufgrund Behinderung, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Orientierung diskriminiert werden.

Die Länder halten weitere Initiativen im Bereich der europäischen Antidiskriminierungspolitik nicht für erforderlich. Bevor überhaupt neue Rechtsakte ins Auge gefasst werden könnten, seien zunächst die Erfahrungen mit den noch jungen nationalen Umsetzungen der bisherigen Antidiskriminierungsrichtlinien abzuwarten. In Deutschland gehe das Schutzniveau - auch durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz - bereits deutlich über die europäischen Vorgaben hinaus. Insbesondere für den Bildungsbereich lehnt der Bundesrat jede Ausweitung des europäischen Antidiskriminierungsrechts strikt ab. Die EU sei hier auf koordinierende, unterstützende oder ergänzende Maßnahmen beschränkt, betont die Stellungnahme.

Darüber hinaus warnt Bundesrat davor, dass die vorgeschlagene Richtlinie wegen unscharfer Vorgaben zu Rechtsunsicherheit führe und überflüssige Belastungen für das Wirtschafts- und Rechtsleben schaffe. Sie erfordere erhebliche Änderungen am deutschen Recht und verursache unverhältnismäßigen Bürokratieaufwand. Die Ausdehnung des Diskriminierungsschutzes hätte einen massiven Eingriff in den auch gemeinschaftsrechtlich anerkannten Grundsatz der Vertragsfreiheit zur Folge, befürchten die Länder.

Der Bundesrat fordert schließlich, an der von der Kommission eingesetzten Regierungsexpertengruppe für Nichtdiskriminierung auch einen Bundesratsbeauftragten zu beteiligen.

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 19.09.08