Sonstige Themen -

Kabinett stimmt Einbürgerungstest zu

Die Bundesregierung hat die Rechtsverordnung des Bundesministers des Innern zu Einbürgerungstest und Einbürgerungskurs im Kabinett zustimmend zur Kenntnis genommen.

Mit der Rechtsverordnung kommt das Bundesministerium des Innern dem gesetzlichen Auftrag in § 10 Abs. 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes nach, die Prüfungs- und Nachweismodalitäten des Einbürgerungstests sowie die Grundstruktur und die Lerninhalte des Einbürgerungskurses zu regeln.

Die Rechtsverordnung regelt im Einzelnen

  • die Art, den Umfang und das Bestehen des Einbürgerungstestes sowie dessen Durchführung, die entweder mit Unterstützung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem jeweiligen Land und dem BAMF oder in Eigenregie des Landes erfolgen kann sowie
  • die grundlegende Struktur und die einzelnen Lerninhalte der von den Ländern zu organisierenden Einbürgerungskurse, in dem auf das für die Durchführung der Kurse verbindliche Rahmencurriculum verwiesen wird.

Der Fragenkatalog mit den 300 allgemeinen Fragen aus den Themenbereichen „Leben in der Demokratie“, „Geschichte und Verantwortung“ und „Mensch und Gesellschaft“ und den jeweils 10 landesspezifischen Fragen ist auch als Anlage der Rechtsverordnung beigefügt und wird im Bundesgesetzblatt mit veröffentlicht.

Die Prüfungsfragen sind im Auftrag des Bundesministeriums des Innern vom Institut für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) an der Humboldt-Universität zu Berlin entwickelt worden. Das IQB ist eine von den Ländern gemeinsam finanzierte Einrichtung mit nationaler und internationaler Reputation bei der Entwicklung und Prüfung von Bildungsstandards (z.B. PISA-Studie). Alle Prüfungsfragen sind nach wissenschaftlichen Kriterien an verschiedenen Vergleichsgruppen getestet worden.

Die Entwicklung der Testfragen wurde durch Experten aus der Wissenschaft, Vertreter der Bundesressorts und der Länder kontinuierlich begleitet.

Das Rahmencurriculum ist vom BAMF im Zusammenarbeit mit den Ländern, insbesondere mit der Landeszentrale für politische Bildung in Baden-Württemberg, entwickelt und als Teil des Konzepts „Bundeseinheitliche Standards für das Einbürgerungsverfahren“ von der Innenministerkonferenz im Frühjahr 2007 gebilligt worden. Die Fragen des Einbürgerungstestes sind den Themenbereichen des Rahmencurriculums entnommen.

Die bereits auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern vorab veröffentlichten Fragen haben in der Öffentlichkeit bereits eine lebhafte Diskussion mit meist positiver Resonanz ausgelöst. Soweit anfangs noch missverständliche Formulierungen und Ungenauigkeiten im Fragenkatalog enthalten waren, sind diese inzwischen beseitigt. Bei Kritik an den Fragen und den richtigen Antworten darf jedoch der Zweck des Testes und die Zielgruppe nicht außer Acht gelassen werden. Es geht um Einbürgerungsbewerber mit in der Regel ausreichenden Sprachkenntnissen auf der untersten Stufe der selbständigen Sprachanwendung, von denen lediglich Grundlagenwissen über ihre Rechte und Pflichten als Staatsbürger und über die Lebensverhältnisse in Deutschland gefordert wird.

Daher kommt es bei den Fragen in erster Linie nicht auf die fachlich präzise Fragestellung und Antwort an. Insofern mag manche Frage von der Sprache und vom Inhalt her etwas „holzschnittartig“ und vereinfachend wirken. Entscheidend ist, dass die meisten Fragen bei der Erprobung im „Feldversuch“ durch das IQB von über 70 Prozent der Befragten richtig beantwortet wurden. Dabei wurden zum Beispiel Schüler von deutschen Schulen mit und ohne Migrationshintergrund sowie Teilnehmer an Integrationskursen als Vergleichsgruppen befragt. Das beweist, dass die Testfragen von der Zielgruppe verstanden und korrekt gelöst werden können. In den 60-stündigen Einbürgerungskursen, die von den Ländern angeboten werden, kann im Übrigen auf komplexere Fragen näher eingegangen und das Wissen vertieft werden.

Quelle: BMI - Pressemitteilung vom 23.07.08