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Kabinett beschließt Novelle des BKA-Gesetz

Der am 04.06.2008 vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf enthält Ergänzungen des BKAG, die dem Bundeskriminalamt Befugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus einräumen.

Die Aufgabe des BKA ist auf Fälle internationaler terroristischer Gefahren beschränkt, in denen eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist oder die oberste Landesbehörde um Übernahme ersucht. Die Befugnisse der Länder bleiben von der Aufgabenwahrnehmung durch das BKA unberührt. Zur Koordinierung der Maßnahmen hat das BKA die zuständigen Landes- und Bundesbehörden unverzüglich zu unterrichten und die Aufgabenwahrnehmung in gegenseitigem Benehmen durchzuführen.

Neu ist die Befugnis zur so genannten Online-Durchsuchung.

Dem Bundeskriminalamt soll im Rahmen der Online-Durchsuchung gestattet werden, unter bestimmten Voraussetzungen durch den Einsatz technischer Mittel, Daten aus informationstechnischen Systemen zu erheben, um terroristische Gefahren abzuwehren und entsprechende Straftaten zu verhüten.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble betonte, der Entwurf berücksichtige die jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Wohnraumüberwachung, zur präventiven Telekommunikationsüberwachung, zur Online-Durchsuchung und die einstweilige Anordnung zur Vorratsdatenspeicherung.

Weitere Informationen im Internet:

Quelle: BMI - Pressemitteilung vom 04.06.08