Sonstige Themen -

Gesetzliche Neuregelungen zum 1. November

Am 1. November tritt ein modernisiertes GmbH-Recht in Kraft. Die Gründung einer GmbH wird deutlich leichter und schneller möglich sein.

Das Gesetz zur Stabilisierung des Finanzmarkts und die neuen Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich gelten bereits seit Oktober.

Hilfspaket für den Finanzmarkt ist verfügbar

Am 18. Oktober 2008 ist das Finanzmarktstabilisierungsgesetz in Kraft getreten. Es sieht ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Stabilisierung des deutschen Finanzmarktes vor. Ziel ist es, das Vertrauen in das Finanzsystem zu stärken und den Geschäftsverkehr zwischen den Banken und Sparkassen wieder in ruhigeres Fahrwasser zu führen. Das soll die volkswirtschaftlich besonders wichtige Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes wiederherstellen.

Das Gesetz umfasst verschiedene Maßnahmen, die es Finanzinstituten für eine beschränkte Zeit erlauben, ihr Eigenkapital zu stärken beziehungsweise Liquiditätsengpässe zu beheben und die Refinanzierung am Kapitalmarkt zu unterstützen, indem diese durch staatliche Garantien abgesichert werden können.

Dafür errichtet die Bundesregierung ein Sondervermögen des Bundes, den sogenannten Finanzmarktstabilisierungsfonds. Für Maßnahmen zur Stärkung des Eigenkapitals stehen dem Finanzmarktstabilisierungsfonds Mittel in Höhe von maximal 80 Milliarden Euro zur Verfügung.

Weiterhin kann der Fonds zur Absicherung von Refinanzierungsgeschäften zwischen Finanzinstituten Garantien in Höhe von bis zu 400 Milliarden Euro übernehmen. Als Vorsorge für mögliche Ausfälle aus diesen Garantieübernahmen steht dem Fonds eine Summe von 20 Milliarden Euro zur Verfügung.

Am 20.Oktober 2008 beschloss das Bundeskabinett die Einzelheiten für den Finanzmarktstabilisierungsfonds. Seitdem stehen die Mittel bereit.

Modernisierung des GmbH-Rechts

Das neue GmbH-Recht gibt Gründern und Investoren den nötigen rechtlichen Rahmen, um ihre Ideen schnell und unkompliziert in die Tat umzusetzen: Die Gründung einer GmbH wird deutlich leichter und schneller möglich sein. Bei einfachen Standardgründungen hilft zum Beispiel ein Musterprotokoll. Zudem wird eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft geschaffen, die ohne bestimmtes Mindeststammkapital gegründet werden kann. Sie bietet eine Einstiegsvariante der GmbH und ist für Existenzgründer interessant, die auf diese Weise das Mindeststammkapital der normalen GmbH nach und nach ansparen können.

Verschiedene neue Regelungen beugen zudem Missbräuchen des GmbH-Rechts vor. Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) tritt am 01. November 2008 in Kraft.

Produkttipp zum GmbH-Recht: "Der GmbH-Jahresabschluß"

Das Handbuch "Der GmbH-Jahresabschluß" entlastet Sie bei der Vorbereitung, Durchführung und Prüfung des Jahresabschlusses. Die Erläuterungen und Anleitungen sind problemlos in die Praxis umzusetzen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich

Am 23. Oktober 2008 ist die Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich in Kraft getreten. Die Verordnung ergänzt das Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb. Insbesondere räumt die Verordnung der Bundesnetzagentur wichtige zusätzliche Befugnisse ein, um die praktische Marktöffnung wirksam auszugestalten.

Mit dem Gesetz und der Verordnung wird das Messwesen bei Strom und Gas vollständig für Wettbewerb geöffnet. Verbraucher erhalten neue Möglichkeiten bei der Anbieterwahl und einen besseren Zugang zu modernen Zählertechnologien. Wer dies will, kann sich künftig Messgeräte einbauen lassen, die ihm bessere Informationen als bisher über seinen aktuellen Energieverbrauch geben.

Kulturgüterverzeichnis

Die am 23. Oktober 2008 in Kraft getretene Verordnung über das Verzeichnis wertvollen Kulturgutes nach dem Kulturgüterrückgabegesetz benennt in Umsetzung der UNESCO-Konvention zum Kulturgüterschutz von 1970 zum einen die Kriterien für die Beschreibung der in dem Verzeichnis zu führenden Kulturgüter.

Dadurch wird sichergestellt, dass besonders bedeutsames Kulturgut auch so beschrieben wird, dass es für jedermann erkennbar ist. Zum anderen regelt die Verordnung die Voraussetzungen für die Eintragung von Kulturgut sowie die Zuständigkeit und das Verfahren für das Führen des Verzeichnisses, das im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

Quelle: Bundesregierung - Pressemitteilung vom 31.10.08