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Gesetzliche Neuregelungen zum 01. Dezember 2009

Am 01. 12.2009 tritt der Vertrag von Lissabon in Kraft. Damit wird die Europäische Union demokratischer, transparenter und handlungsfähiger. Außerdem wurde das Gesetz der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien neu geregelt. Damit gibt es erstmals verbindliche Rücknahmequoten für Geräte-Altbatterien.

Überblick über die Neuregelungen:
• Lissabon-Vertrag
• Gesetz zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren

Lissabon-Vertrag
Das Europäische Parlament wird gleichberechtigter Gesetzgeber mit dem EU-Ministerrat. Auch die nationalen Parlamente müssen in Zukunft frühzeitig in den europäischen Gesetzgebungsprozess eingebunden werden und können diesen Prozess aufhalten. Mit der Einführung des Bürgerbegehrens können eine Million Unionsbürgerinnen- und Bürger auch selbst die politische Initiative ergreifen.
Der Vertrag legt klar fest, wer in Europa für was zuständig ist. Vergleichbar mit der deutschen Regelung im Grundgesetz bestimmt der Vertrag, auf welchen Politikfeldern die EU allein zuständig ist und auf welchen Feldern sie gemeinsam mit den Mitgliedsländern handelt. Die EU darf grundsätzlich nur dort tätig werden, wo es der Vertrag eindeutig zulässt. Das Bundesverfassungsgericht hat im Übrigen in seinem Urteil zu dem Vertrag klar festgestellt, dass eine Ausweitung der Kompetenzen der EU nur mit Zustimmung des deutschen Parlaments zulässig ist.
Die Handlungsfähigkeit der EU nach innen ist vor allem mit der Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen im Ministerrat verbunden. Ein Ratspräsident soll die nötige Kontinuität in die Politik der EU bringen. Nach außen zeigt sich dies an dem neuen Amt des Hohen Vertreters für die Außen- und Sicherheitspolitik, der auch über einen eigenen diplomatischen Dienst verfügt.

Vertrag von Lissabon (pdf)

Gesetz zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren
Die Bundesrepublik Deutschland setzt damit die europäische Altbatterierichtlinie in nationales Recht um. Die seit 1998 geltende Batterieverordnung wird abgelöst. Neben Grenzwerten für den Einsatz von Cadmium und Quecksilber beinhaltet das Gesetz erstmals verbindliche Rücknahmequoten für Geräte-Altbatterien. Ein Melderegister für die Hersteller von Batterien und Akkus soll dafür sorgen, dass die Hersteller ihre Verantwortung bei der Rücknahme und Entsorgung ihrer Produkte wahrnehmen. Die bewährten Sammelsysteme bleiben bestehen.

Mehr dazu beim Bundesumweltministerium 

Quelle: Bundesregierung - Pressemitteilung vom 02.12.09