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Gesetzentwurf: Gentest nur bei Einwilligung

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf über gentechnische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz) beschlossen.

Das Gendiagnostikgesetz soll Missbrauch vorbeugen, Diskriminierung ausschließen und das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen stärken.

Diskriminierung ausschließen

Das Gesetz soll der Gefahr einer möglichen Diskriminierung vorbeugen, die mit dem Wissen um die genetischen Eigenschaften von Menschen verbunden ist.

Zu den wichtigsten Regelungen des Entwurfs gehören:

- Niemand darf wegen seiner genetischen Eigenschaften diskriminiert oder stigmatisiert werden. Außerdem sollen nur dafür qualifizierte Ärztinnen und Ärzte genetische Untersuchungen vornehmen dürfen.

- Genetische Untersuchungen auf Verlangen des Arbeitgebers sind grundsätzlich verboten. Eine Ausgrenzung aufgrund von Gentests wird im Arbeitsrecht und im Arbeitsschutz ausgeschlossen.

- Versicherungsunternehmen dürfen beim Abschluss eines Versicherungsvertrages grundsätzlich keine genetische Untersuchung oder Auskünfte über bereits durchgeführte Untersuchungen verlangen. Lediglich um Missbrauch zu vermeiden, soll es  Ausnahmen geben, zum Beispiel bei einer sehr hohen Lebensversicherung.

Andererseits wahrt das Gendiagnostikgesetz auch die Chancen, die die genetischen Untersuchungen für den einzelnen Menschen und seine Gesundheit eröffnen. Das Gesetz macht die Anforderungen an eine gute genetische Untersuchungspraxis verbindlich.


Betroffene bestimmen selbst 

Der Gesetzentwurf legt fest, dass genetische Untersuchungen nur durchgeführt werden dürfen, wenn die Betroffenen rechtswirksam eingewilligt haben. Zudem bestimmen die Betroffenen selbst, was mit ihren Daten passiert.
 
Im Rahmen der informationellen Selbstbestimmung hat jeder das das Recht, die eigenen genetischen Befunde zu kennen bzw. nicht kennen zu wollen.
 
Bei vorgeburtlichen genetischen Untersuchungen besteht eine Beratungspflicht der werdenden Mutter. Der Schwangeren kann zudem Hilfe angeboten werden. Gleichzeitig wird ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht respektiert.
 
Außerdem verbietet der Gesetzentwurf heimliche Abstammungstests. Für diese Tests ist die Einwilligung des Kindes oder des gesetzlichen Vertreters nötig.
 

Zusatzinformationen der Bundesregierung: Eckpunkte des Gendiagnostikgesetzes im Einzelnen (html)

Quelle: Bundesregierung - vom 27.08.08