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Gesetz für "Bad Banks" beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat die gesetzlichen Regelungen für zwei Bad Bank-Modelle für private Banken und Landesbanken beschlossen.

Damit können Banken ihre Bilanzen von faulen Wertpapieren bereinigen. Dies ist notwendig, damit die Banken wieder Kredite an die Realwirtschaft vergeben können.

Grund dafür, dass die Kreditvergabe weiter schleppend verläuft, sind die "toxischen Wertpapiere", die einzelne Kreditinstitute, Banken und Finanzholdinggesellschaften halten. Diese Papiere haben keine Preisbindung. Das bedeutet, dass sie nur sehr schwer bewertet und kaum veräußert werden können.

Daher müssen sie von den Banken abgeschrieben werden. Dafür müssen die Institute Geld bereit halten. Das führt zu Eigenkapitalverzehr – Geld, das dann für Kreditgeschäfte nicht mehr zur Verfügung steht. Schlimmstenfalls führt das zur Insolvenz.

Die Bundesregierung ergänzt daher die bisherigen Maßnahmen, um den Finanzmarkt weiter zu stabilisieren. Das Kreditgeschäft der Banken muss wieder in Gang kommen. Damit die Wirtschaft wieder investieren kann und Arbeitsplätze erhalten bleiben.

Modell 1 - "Zweckgesellschaften"

Das Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung sieht vor, dass Banken nun Zweckgesellschaften, so genannte "Bad Banks", gründen können. Dorthin können sie ihre Schrottpapiere auslagern. Die Bank überträgt der "Bad Bank" die risikobehafteten Wertpapiere mit einem in der Regel 10prozentigen Abschlag von dem Wert, der zu diesem Zeitpunkt in den Bilanzen steht (Buchwert).

Auslagerung nur bei Gegenleistung

Im Gegenzug erhält die Bank gegen Gebühr von der Zweckgesellschaft eine Schuldverschreibung in gleicher Höhe. Der Staat garantiert durch den Bankenrettungsfonds SoFFin (Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung) für die Schuldverschreibung. Diese kann die Bank dann bei der Bundesbank für neues Geld einreichen. Eigenmittel werden frei.

Stichtag für die Auslagerung ihrer Wertpapiere ist für Privatbanken der 30.06.2008.


Steuerzahler nicht belasten

Zusätzliche Kapitalmittel über die dem SOFFIN bereits zur Verfügung stehenden Mittel benötige der Bund für die Bad Banks nicht. Das bekräftigte Bundesfinanzminister Steinbrück im Bundestag.

Die Bank, die Ihre Papiere in eine Bad Bank auslagert, muss die Differenz zwischen dem Wert bei Auslagerung und einem errechneten, späteren Fälligkeitswert ausgleichen. Dazu hat sie bis zu 20 Jahre Zeit. Liegt der spätere Marktwert bei Fälligkeit unter dem errechneten, so muss die Bank die Ausschüttungen an die Anteilseigner sperren und an den SOFFin abführen.

Die abgebenden Banken müssen also für später mögliche Verluste aus den Papieren auch weitgehend selber haften. Denn die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sollen nicht belastet werden.

Das freie Eigenkapital der Bank kann dann in Form von Krediten in die Realwirtschaft, in Investitionen und damit auch in die Sicherung von Arbeitsplätzen fließen. Das Angebot steht allen Banken offen.

Für einige Institute wird aber die Auslagerung strukturierter Wertpapiere nicht ausreichen, um sie nachhaltig zu stabilisieren.

Modell 2 – "Konsolidierung"

Das zweite Bad Bank-Modell ermöglicht den Banken, weitere Risikopositionen und auch nicht mehr benötigte Geschäftsbereiche auszulagern. Ziel sind eine umfangreiche Bilanzbereinigung und Neustrukturierung.

Der Bundestag hat als Abwicklungsanstalten - ergänzend zu dem im Regierungsentwurf vorgesehenen staatlichen Bankenrettungsfonds SoFFin (Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung) - auch entsprechende Landesanstalten zugelassen.

Wie das erste Bad Bank-Modell steht auch das "Konsolidierungsmodell" grundsätzlich allen Banken offen. Es ist insbesondere für die Landesbanken interessant.

Eigentümer weiter verantwortlich: Die Anteilseigner der Banken - vor allem die Sparkassen - bleiben Inhaber der abzuwickelnden Vermögensgegenstände. Sie müssen auch für künftige Verluste aus der Abwicklung haften. Nach dem Willen des Bundestages werden Bund und Länder die Sparkassen in begrenztem Umfang dabei unterstützen. Denn die Sparkassen dürfen nicht in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Diese begrenzte Unterstützung sei vertretbar, mehr aber nicht, betonte Steinbrück.

Zusätzliche Auflagen

Für alle Banken, die ein Bad Bank-Modell nutzen wollen, sieht der Bundestagsbeschluss einen so genannten Stresstest vor. Dieser soll zeigen, ob eine Bank noch zusätzliches Rekapitalisierungskapital benötigt, um zu überleben. Wie bisher auch beim Bankenrettungsfonds sollen die auslagernden Banken die Vorstandsgehälter auf 500.000 Euro begrenzen und auf Bonuszahlungen verzichten.

Die Bundesregierung hatte die Gesetzentwürfe für die Bad Banks im Mai und Juni auf den Weg gebracht. Der Bundesrat wird abschließend am 10.07.2009 darüber beraten.

Quelle: Bundesregierung - Pressemitteilung vom 03.07.09