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Gerichtstermin am 11.11.?

Aus Anlass des bevorstehenden Straßenkarneval soll an dieser Stelle eine karnevalistische Entscheidung aufgezeigt werden, die jedoch durchaus praxisrelevante Aspekte aufweist.

Denn Gerichtstermine an „typischen“ Karnevalstagen, wie z.B. Weiberfastnacht, Rosenmontag oder dem „Sessionsstart“ am 11.11., sind zumindest im Rheinland undenkbar. Allerdings soll es andere Regionen Deutschlands geben, wo an solchen Festtagen durchaus ein Gerichtstermin angesetzt wird.

Das OLG München hatte über eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu entscheiden (Beschl. v. 10.12.1999 - 26 AR 107/99), die eine Prozesspartei gegen einen Münchner Amtsrichter erhoben hatte, weil dieser den Gerichtstermin in ihrem Unterhaltsprozess ausgerechnet auf den 11.11. und dann auch noch um 11.11 Uhr terminiert hatte. Die Beschwerdeführerin fühlte sich dadurch nicht ernst genommen, weil der Richter ihrer Ansicht nach ihren Rechtsstreit als „närrisch“ ansah.

Etwas mehr Humor, jedenfalls aber Gelassenheit könne von Prozessparteien erwartet werden, so die Münchner OLG-Richter. Es wäre gar nicht zu einer derartigen Aufregung gekommen, wenn der betreffende Richter nicht für 11.11. Uhr, sondern um 11.10 Uhr terminiert hätte, so das Beschwerdegericht.

Quelle: Rechtsanwalt Michael Rohrlich - Beitrag vom 18.02.09