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Geodaten werden einfacher zugänglich

Daten mit räumlichem Bezug werden einfacher zugänglich und nutzbar.

Das Bundeskabinett hat das Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten (Geodatenzugangsgesetz - GeoZG) beschlossen. Zukünftig wird die öffentliche Verwaltung Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung den Zugang zu harmonisierten Geodaten und Metadaten zu deutschen und europäischen Umweltthemen über das Internet ermöglichen.

Über das Geoportal Bund  und die dort angebotenen Webdienste findet man Geodaten, kann diese herunterladen und weiterverwenden. Auch Dritte können auf freiwilliger Basis ihre Geodaten über diese Struktur anbieten.

Schätzungen gehen davon aus, dass rund 80 Prozent aller Entscheidungen im öffentlichen und privaten Leben einen räumlichen Bezug haben. Daten mit räumlichem Bezug (Geodaten) werden bei der Umweltüberwachung, bei der Einsparung von Energie und natürlichen Rohstoffen sowie bei der Planung ökologischer Ausgleichsmaßnahmen benötigt. Für Not- und Rettungsdienste, Flug- und Straßenverkehr, Statistiken, GPS oder Navigationssysteme in mobilen Endgeräten bilden Geodaten die Basis für Planung, Entscheidungen und Maßnahmen. Auch im Wirtschaftsleben sind Geodaten ein bedeutender Faktor für die Entwicklung der Informations- und Wissensgesellschaft.

Das GeoZG, das den Zugang zu Geodaten und ihre Nutzung erheblich vereinfacht, setzt die europäische so genannte "INSPIRE-Richtlinie" (Richtlinie 2007/2/EG vom 14. März 2007) auf der Ebene des Bundes um. Diese schafft die Grundlagen für den Aufbau einer europäischen Geodateninfrastruktur.

Das neue Gesetz berücksichtigt und unterstützt die in Deutschland seit 2004 gemeinsam von Bund, Ländern und Kommunen unternommenen Aktivitäten zum Aufbau der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) und ist eng mit den aus verfassungsrechtlichen Gründen notwendigen Ländergesetzen zur Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie abgestimmt.

Quelle: BMU - Pressemitteilung vom 30.07.08